Die Rebellenuniform
Uniformordnung
Nach §7 der Satzung des 3.Osterather Rebellenzuges 1992...
Jeder Rebell hat während des Schützenfestes oder bei offiziellen Terminen der Bruderschaft (wenn im Protokoll nichts anderes erwähnt) eine komplette Uniform aus eigenem Bestand zu tragen.
Sie besteht aus:
1) Hut mit Feder
2) Bandoliere mit Säbel oder Degen
3) Kuriertasche
4) Kord- oder Stoffhose
5) 1 Paar Stulpen
6) weiße Kragen
7) bereits verliehene Orden bzw. personenbezogene Gegenstände
8) Samt oder Stoffweste
9) Lederkoller
10) Handschuhe
11) Verliehene Schärpen
12) Schuhe .Turnschuhe sind verboten
Verstoß gegen die Uniformordnung wird mit Ausschluß vom Schützenfest geahndet.